Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um ein grobmaschiges Planungsinstrument für das gesamte Gemeindegebiet. Vorliegend existiert ein gemeinsamer Flächennutzungsplan für das Gebiet der gesamten Verwaltungsgemeinschaft. Rechtsgrundlage hierfür bietet § 204 BauGB. Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich aber weder um eine Satzung, noch um eine Rechtsverordnung. Er ist ein Planungsinstrument eigener Art.
Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Nord
Flächennutzungsplan Stadt Pfullendorf Süd
Flächennutzungsplan Pfullendorf, Herdwangen-Schönach, Illmensee, Wald
Bisheriges Verfahren:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB aus dem Jahr 2020
Präsentation in der gemeinsamen Ausschusssitzung vom 22.03.2022
Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst