Der Haushaltsplan einer Gemeinde stellt das Arbeitsprogramm der Kommune bzw. dessen finanzielle Auswirkungen dar. Es wird entweder für den Planungszeitraum von einem Jahr oder zwei Jahren (sog. Doppelhaushalt) aufgestellt.
Seit Einführung des NKHR (Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen) zum 01.01.2020 besteht das gemeindliche Haushalts- und Rechnungswesen aus 3 Komponenten:
Im Ergebnishaushalt wird der „wirtschaftliche Erfolg“ der kommunalen Haushaltswirtschaft abgebildet, vergleichbar einer kaufmännischen Gewinn- u. Verlustrechnung. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt und das Saldo ermittelt.
Im Finanzhaushalt werden alle Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) erfasst und eine Aussage über die Entwicklung der Liquidität getroffen, jeweils nochmals unterteilt nach lfd. Verwaltungstätigkeit (siehe Ergebnishaushalt), Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit (Kredite, Tilgungen). Er ist am ehesten mit der früher (bis einschließlich 2019) angewandten kameralen Rechnungsführung zu vergleichen.
Die Bilanz schließlich entspricht einer Vermögensrechnung, die das vorhandene Vermögen (Aktivseite) der zugrundeliegenden Finanzierung (Passivseite) gegenüberstellt. Die Bilanz ist nicht Gegenstand einer turnusmäßigen Planung, sondern wird nur im Rahmen des Jahresabschlusses periodisch fortgeschrieben.
Ergebnis- und Finanzhaushalt werden der besseren Übersichtlichkeit wegen in insgesamt 10 Teilhaushalte untergliedert:
Als Rechnungsstil kommt die Doppik zum Einsatz, allerdings nicht in kaufmännischer Reinkultur sondern durch spezifische Rechtsvorgaben in tlw. abgewandelter Form.
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