Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deshalb werden ab diesem Zeitpunkt alle neuen Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet
Welche Geräte sind betroffen?
Das Gesetz findet Anwendung bei den meisten Elektrogeräten. Aus dem Haushaltsbereich sind dies z.B. Handys, Radiogeräte, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate und Eierkocher
Wer ist nach dem neuen Gesetz zu ständig?
Die Landkreise haben Sammelstellen für die ausgedienten Elektrogeräte zu betreiben. Die bei diesen Sammelstellen angenommenen Geräte sind an die Hersteller und Vertreiber zu übergeben, die für die weitere Verwertung und Entsorgung zuständig sind.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der Entsorgung der Altgeräte hat ab 24. März 2006 der Hersteller zu tragen. Nur die Kosten der Sammelstellen sind von der Kreisabfallwirtschaft zu übernehmen.
Wo können die Haushalte ab 24. März 2006 ihre Elektroaltgeräte abgeben?
Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Trockner, Herde
=> Entsorgungsanlage Ringgenbach und Recyclinghöfe in den Städten und Gemeinden
Haushaltskühlgeräte, Fernseh- und Bildschirmgeräte
=> Entsorgungsanlage in Ringgenbach, Umladestationen Bad Saulgau und ehemalige Umladestation Gammertingen
Haushaltskleingeräte wie z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Geräten der Unterhaltungselektronik (Bildschirmgröße bis maximal 12 cm!)
=> Entsorgungsanlage Ringgenbach und Recyclinghöfe in den Städten und Gemeinden
Leuchtstoffröhren
=> mobile Problemstoffsammlung und Entsorgungsanlage Ringgenbach
Sekretariat Stadtbauamt / Recyclinghof