Personalausweis und Passwesen
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente
noch gültig sind.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden: www.auswaertiges-amt.de
