Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente
noch gültig sind.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden: www.auswaertiges-amt.de
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen.
Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung
Frist: Fertigstellung ca. 2 – 4 Wochen
Gebühr:
Bei Glaubhaftmachung dringenden Bedarfs ist es möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Die Ausstellung erfolgt nur, wenn gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt wird oder bereits beantragt wurde. Die Gültigkeit wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 3 Monate.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung
Gebühr: 10,00 €
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Voraussetzungen zur Beantragung:
bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung
Frist: Fertigstellung ca. 6 -7 Wochen
Gebühr:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express-) Reisepass bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 1 Jahr.
Voraussetzungen zur Beantragung:
bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung
Gebühr: 26,00 €
Ganz Eilige können einen sogenannten Expresspass beantragen. Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann dieser innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden. Die Gebühr erhöht sich zu den regulären Gebühren um 32,00 €.
Voraussetzungen zur Beantragung:
Hauptstraße 26
Am Marktplatz
88630 Pfullendorf
Mo., Di., Mi., Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
09.00 - 12.00 Uhr