Fischereischein
Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.
Voraussetzungen:
Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis) nachgewiesen wird. Nähere Informationen über den Erwerb des Sachkundenachweises erhalten Sie über den Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr erteilt. Er gilt aber nur unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines. Jugendfischereischeine werden bis zum 31.12. des Jahres, in dem der/die Jugendliche den 16. Geburtstag hat, ausgestellt.
Zur Erstausstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
- Sachkundenachweis
- Antrag
Zur Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- bisheriger Fischereischein
| Gebühren | |
| Jugendfischereischein | 11,00€ |
| Jahresfischereischein nach § 14 Abs. 3 LfischVO | 23,00€ |
| Fischereischein auf Lebenszeit 5 Jahre | 84,00€ |
| Fischereischein auf Lebenszeit 10 Jahre | 144,00€ |
