Kontrast

Fundbüro

Beim Fundbüro können aufgefundene Gegenstände abgeben oder verlorene Gegenstände als Verlust gemeldet werden.

Nach verlorenen Gegenständen können Sie hier auch online suchen.

Wenn Sie vermuten, dass es sich bei einem Gegenstand um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Die Fundsache wird für die Dauer von sechs Monaten bei der Stadtverwaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde (§ 973 BGB) erwirbt der Finder das Eigentum an der verlorenen Sache. Für die Aufbewahrung und Aushändigung der Fundsache an den Eigentümer, bzw. Aushändigung nach Ablauf der 6-Monate-Frist an den Finder, wird von diesem eine Mindestgebühr von 3,00 Euro erhoben.

Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros unter Tel. 07552 251123 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt-pfullendorf.de gerne weiter.

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