Seit 1. Januar 2001 hat in der Abfallwirtschaft des Landkreises ein neuer Zeitabschnitt begonnen. Es gilt dann nahezu kreisweit ein einheitliches Müllsystem, weil der Landkreis dann umfassend für das Einsammeln und Befördern des Restmülls zuständig ist.
In der Vergangenheit verursachte die gespaltene Entsorgungssituation im Landkreis Sigmaringen immer wieder Probleme. Während in acht der 25 Kreisgemeinden der Landkreis für die Entsorgung zuständig war, erledigten die übrigen 17 Städte und Gemeinden dies in eigener Zuständigkeit. So kam es zu unterschiedlichen Gebührenstrukturen, Gebührensätzen und Entsorgungssystemen. Wegen der fehlenden Einheitlichkeit konnten die Kosten nicht minimiert und Synergien nicht genutzt werden. Transparenz und Vergleichbarkeit waren nicht gegeben. Der Kreistag hatte deshalb bereits 1999 mit großer Mehrheit das neue Abfallkonzept beschlossen, das den Bürgern nun mehr Klarheit und Übersichtlichkeit bringt.
Nachdem seit Ende letzten Jahres auf der Grundlage des neuen Abfallkonzeptes intensive Rückdelegationsverhandlungen mit den Städten und Gemeinden geführt wurden und mehr als die Hälfte die Rückübertragung der Müllentsorgung an den Landkreis beschlossen hatten, waren die Voraussetzungen zur Schaffung eines kreiseinheitlichen Müllkonzeptes gegeben.