Das Landratsamt Sigmaringen ist zuständiger Ansprechpartner in allen Fragen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür ist ein eigener Fachbereich im Landratsamt eingerichtet, der Fachbereich Jugend. Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe umfasst Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte und weitere am Erziehungsgeschehen beteiligte Personen.
Hierzu zählen insbesondere:
Allgemeiner Sozialdienst
Wir beraten Kinder, Jugendliche und Eltern, wenn es Schwierigkeiten gibt: in der Familie, in der Schule, im Verhalten von Kindern, bei Trennung oder Scheidung oder Kinder gefährdet sind. Wir vermitteln bei Bedarf an weitergehende Hilfen, die wir mit Ihnen gemeinsam aussuchen und umsetzen.
Pflegekinderdienst
Wir vermitteln Familien für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können. Wir bereiten interessierte Familien auf diese Aufgabe vor, bieten Fortbildungen an und beraten und unterstützen Sie bei der Pflege der Kinder.
Adoptionsvermittlung
Wir beraten Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption geben wollen. Paare, die ein Kind adoptieren wollen, werden auf diese Aufgabe vorbereitet und nach der Adoption begleitet.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe übernimmt die Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Ermittlungs- und Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz bei den zuständigen Staatsanwaltschaften, Amts- und Landgerichten.
Kreisjugendreferat und Jugendhilfeplanung
Wir beraten, unterstützen und fördern die offene, selbstorganisatorische, ehrenamtliche, und Vereins-/Verbands-Jugendarbeit. Wir ermitteln in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen den Bedarf an jugendhilferelevanten Dienstleistungen und planen für jetzt und die Zukunft.
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Wir beraten und unterstützen die Träger, die Mitarbeitenden und die Eltern in allen pädagogischen Fragen der Kindergärten und anderen Tageseinrichtungen.
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Wir beraten, unterstützen und vertreten Ihr Kind und Sie in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wir übernehmen - falls erforderlich - die Kosten für notwendige pädagogische, therapeutische oder andere Leistungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Landratsamt Sigmaringen / Jugendamt
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
www.landkreis-
sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag
7.30 - 18.00 Uhr