Wohnberechtigungsschein

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

Anschrift

Stadt Pfullendorf
Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf

07552 251000
07552 251009
E-Mail senden

Ansprechpartner

NadineRade

Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst

Ansprechpartner

NadjaHildebrandt

Sekretariat Bauverwaltung

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.