11.10.2022
Die Erhebung der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct / kWh netto zum 01.10.2022 entfällt. Dies wurde am 30.09.2022 im Bundestag beschlossen.
Aufgrund der bisherigen Rechtslage wurden alle Gaskunden der Stadtwerke Pfullendorf GmbH darüber informiert, dass sich deren Gaspreis zum 01.10.2022 erhöhen wird. Neben der Gasbeschaffungsumlage sind auf dem neuen Preisblatt die Gasspeicher- sowie die SLP-Bilanzierungsumlage aufgeführt.
Während die Gasbeschaffungsumlage nun doch nicht erhoben wird, bleibt es bei der bereits festgelegten Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct / kWh netto und der SLP-Bilanzierungsumlage mit 0,57 ct / kWh netto ab dem 01.10.2022. Eine Weitergabe an die Letztverbraucher ist leider weiterhin unvermeidbar.
Deutlich preissenkend wirkt zum 01.10.2022 die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % aus. Diese Steuersenkung wird von den Stadtwerken selbstverständlich, für den vollen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitraum an die Kunden weitergegeben. Auch für die Wärmelieferungen gilt ab dem 01.10.2022 der verminderte Steuersatz von 7 %.
Aus heutiger Sicht scheint eine Tarifanpassung trotz beschlossener Gaspreisbremse zum 01.01.2023 unabweisbar. Hier diskutiert die Bundesregierung jedoch noch über Details zu deren Umsetzung. Sollten sich die Preise zum 01.01.2023 ändern, erhalten Sie 6 Wochen im Voraus eine schriftliche Benachrichtigung, natürlich wie immer verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht.