Entlastungsmaßnahmen Gas
Hier informieren wir Sie über die neuen Entlastungsmaßnahmen bei den Gastarifen.
- Ab dem 01. Oktober 2022 wurde der Umsatzsteuersatz für Erdgas von 19 % auf 7 % abgesenkt
- Die Laufzeit dieser Maßnahme erstreckt sich vom 01.10.2022 bis 31.03.2024
- Wird der Jahresverbrauch nach dem 01. Oktober 2022 abgerechnet – dies stellt den Regelfall bei den Stadtwerken Pfullendorf dar – so findet der reduzierte Umsatzsteuersatz auf das gesamte Jahr 2022 Anwendung, d. h. die gesamte Jahresverbrauchsmenge wird mit 7 % Umsatzsteuer belegt!
Beispiel
Jahresabrechnung 2022 erfolgt im Februar 2023
➔ Umsatzsteuersatz beträgt für den gesamten Abrechnungszeitraum 7 %
Bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh und Nettoarbeitspreis von 8 ct/kWh:
Kosten Arbeitspreis mit 19 %: | 1.713,60 €
|
Kosten Arbeitspreis mit 7 %: | 1.540,80 €
|
Entlastung
| 172,80 €
|
- In Stufe 1 des Entlastungspakets werden sogenannte SLP-Kunden (Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden) entlastet. Damit soll der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Stufe 2 überbrückt werden
- Die Entlastung erfolgt im Dezember in Höhe eines „angepassten“ Abschlags
- Der Entlastungsbetrag wird grundsätzlich wie folgt berechnet:
Entlastung = 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs 2022 x Brutto-Arbeitspreis des Dezembers 2022 + 1/12 aller anderen Preiselemente (z. B. Grundpreis), soweit diese anteilig im Dezember anfallen
- Die Entlastung kann u.a. durch Aussetzen des Einzugs des Abschlags im Dezember oder
durch gesonderte Überweisung an den Kunden erfolgen
- Mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird eine Verrechnung durchgeführt. Der Entlastungsbetrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen
- Das der Einmalzahlung zugrunde liegende Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz EWSG) wurde am 14. November 2022 im Bundesrat beschlossen
- Die zweite Stufe des Entlastungspakets sieht eine „Deckelung“ des Gaspreises für den prognostizierten Jahresverbrauch vor – auch als „Gaspreisbremse“ bezeichnet
- Die Stufe 2 tritt zum 01.03.2023 in Kraft, mit nachträglicher Entlastung der Monate Januar und Februar (sog. Entlastungserstreckung)
- Für Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden (SLP-Kunden) wurde ein Brutto-Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (kWh) für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs festgelegt
- Darüber hinaus gehende Verbrauchsmengen werden zum jeweiligen Vertragspreis der Stadtwerke Pfullendorf abgerechnet
- Diese Entlastung soll zeitlich befristet bis zum 30.04.2024 sein
- Gaspreisbremse wurde im Bundesrat im Dezember 2022 beschlossen
Berechnen Sie Ihre Vorauss. Gaskosten Für 2023
- Kommt für Industrieunternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh in Betracht
- Die Stufe 2 für dieses Segment tritt zum Januar 2023 in Kraft
- Für Industriekunden wurde ein Arbeitspreis von 7 Cent je Kilowattstunde (kWh) für 70 % seines historischen Verbrauchs festgelegt
- Darüber hinausgehende Verbrauchsmengen werden zum jeweiligen Vertragspreis abgerechnet
- Diese Entlastung soll zeitlich befristet bis zum 30.04.2024 sein.
- Gaspreisbremse wurde im Bundesrat im Dezember 2022 beschlossen