Förderprogramm Entwicklung Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg seit über 30 Jahren dabei, ihre Ortskerne zu stärken, zeitgemäße Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die Grundversorgung sicherzustellen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu fördern. Besonders gefördert werden Projekte, die bestehende Gebäude sanieren, modernisieren oder umnutzen, um Leerstände zu vermeiden und die Ortsmitte lebendig zu halten. Auch Aspekte des Klimaschutzes, wie die Verwendung CO₂-speichernder Baustoffe, fließen in die Förderung ein.
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Grundversorgung, Wohnen und Innenentwicklung sowie Arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien, Gastronomiebetriebe oder Einrichtungen im Gesundheitsbereich. Im Bereich Wohnen stehen Modernisierungen, Umbauten und die Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse im Ortskern im Vordergrund. Für den Bereich Arbeiten können kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitsplätze sichern oder Gebäude weiterentwickeln.
Vereine, Unternehmen und Privatpersonen können von der Förderung profitieren, die Antragstellung erfolgt jedoch ausschließlich über die Stadt. Die Stadt prüft die eingereichten Projekte, ordnet sie in ihre Entwicklungsstrategie ein und reicht die geeigneten Vorhaben gesammelt beim Land ein. Wichtig ist, dass ein Projekt vor der Förderentscheidung noch nicht begonnen wurde. Wer ein Vorhaben plant und eine Förderung in Betracht zieht, kann sich frühzeitig an die Stadt wenden, um die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen zu klären.
- Beratung und Abstimmung benötigter Unterlagen jederzeit möglich
- Stichtag für die jährliche Antragstellung Ende September
- Programmentscheidung / Baubeginn jeweils im Frühjahr des darauffolgenden Jahres

