Bibermanagement
Der Biber war ursprünglich überall bei uns verbreitet und fester Bestandteil unserer heimischen Natur, bis er im 19. Jahrhundert fast ausgerottet wurde. Er kehrte zurück und hat sich auch bei uns in der Stadt Pfullendorf wieder ausgiebig niedergelassen. Er lebt nun in einer Kulturlandschaft mit teils begradigten Fließgewässern und landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen. Als „Landschaftsarchitekt“ ist er in der Lage, die Umwelt an seine Bedürfnisse anzupassen. Dabei ist er für die Natur und die Vielfalt der Pflanzen und Tiere ein großer Gewinn und trägt als Landschaftsgestalter aktiv zur Biodiversitätsförderung bei. Jedoch führen seine Aktivitäten auch zu Konflikten mit den angrenzenden Landnutzern. Um ein möglichst verträgliches Miteinander von Biber und Landnutzenden zu ermöglichen, kümmert sich das Bibermanagement des Landkreises.
Der Biber ist eine streng geschützte Art. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es u. a. verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten, ihn während der Fortpflanzung und Aufzucht erheblich zu stören und seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Das eigenständige Entfernen von Biberdämmen oder -burgen ohne vorherige Absprache oder Genehmigung durch die Stadt und das Landratsamt Sigmaringen, Untere Naturschutzbehörde, stellt eine Straftat unter anderem nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG, § 44 Abs. 1 BNatSchG und § 45 BNatSchG dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen sowie Maßnahmen im und entlang von Gewässern müssen deshalb stets im Einklang mit den Ansprüchen des Bibers an seinen Lebensraum stehen und abgestimmt sein. Entsprechende Maßnahmen sind daher immer vorab mit dem Bibermanagement, also den unteren Naturschutzbehörden, den Biberbeauftragten des Regierungspräsidiums Tübingen oder den ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberatern abzustimmen. Neben der Beratung und Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten kann durch das Landratsamt für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen auch Material zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, festgestellte Bibertätigkeiten, insbesondere neue Biberdämme oder Veränderungen an Gewässern, beim Tiefbauamt der Stadt Pfullendorf zu melden. Die zuständigen Stellen prüfen die Situation und kümmern sich anschließend um die erforderlichen Maßnahmen.
Ansprechpartner für das Bibermanagement der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Sigmaringen sind:
Frau Nicole Henninger Tel.: 07571/ 102-2335 Email: nicole.henninger@lrasig.de
Frau Laura Schröder Tel.: 07571/ 102-2307 Email: laura.schroeder@lrasig.de
