Durchführung von Verfahren der Bauleitplanung, hierzu gehören der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Eine stetige Bauland- und Stadtentwicklung erfordert die entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Die laufenden Verfahren finden Sie hier, ebenso die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Der Gemeinderat der Stadt Pfullendorf hat im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Berghof“, rechtsverbindlich bekanntgemacht am 02.06.2010, bei dem Neidling-Familienzentrum zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
Die Bebauungsplanänderung sieht den folgenden Bereich vor:
Es werden insbesondere die folgenden Planungsziele angestrebt:
Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, um den Kindergarten zu erweitern. Da die Stadt Pfullendorf wächst, steigt auch der Bedarf an Kindergartenplätzen.
Der Gemeinderat der Stadt Pfullendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.07.2023 die frühzeitige Offenlage gemäß der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4a Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanvorentwurfs für das Gebiet südwestlich der Kramer-Werke (Grundstücke, Flst. 1701/1 und einer Teilfläche des Grundstücks, Flst. 1740, je Gemarkung Pfullendorf) zur Erweiterung des Werksgeländes der Firma Kramer beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus Plan- und Textteil mit integriertem Begründungsentwurf liegt während des Zeitraums vom Montag, 07.08.2023, bis Dienstag, 05.09.2023, im Rathaus von Pfullendorf, Kirchplatz 3, Zimmer Nr. 1.01, während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht offen aus.
Wie in der öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt erwähnt, ist der beigefügte Bebauungsplanvorentwurf mit den dazugehörenden Unterlagen auch im Internet zu jedermanns Einsicht eingepflegt.
Der verfahrensgegenständliche Bebauungsplanvorentwurf sieht im Planteil eine Erweiterung des Geltungsbereichs des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Theuerbach-Mittlerer Weg - 1. Änderung“ vom 07.02.2007 vor.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf entweder schriftlich, in Textform (per E-Mail oder Telefax) oder während der vorgenannten Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung und –Ergänzung sind insbesondere die zusätzliche Baulandschaffung für die Firma Kramer zu deren Standortfestigung.
Hinweise für Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Bitte machen Sie in Ihrer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauGB auch eine Äußerung m Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Leiterin Bauverwaltung, Baurechtsbehörde, Umwelt, Forst