Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser umfasst eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Werktagen sowie ein verlässliches Angebot in den Ferien.
Die Einführung erfolgt stufenweise nach Klassenstufen:
• ab 2026/2027: Anspruch für Kinder der 1. Klassenstufe
• ab 2027/2028: Ausweitung auf die 1. und 2. Klassenstufe
• ab 2028/2029: Ausweitung auf die 1. bis 3. Klassenstufe
• ab 2029/2030: Anspruch für alle Grundschulkinder (Klassen 1 bis 4)
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/ganztagsschule-und-ganztagsbetreuung-in-baden-wuerttemberg/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung
