Stand: 01. September 2011
§ 1 Allgemeines
(1a) Die Musikschule Pfullendorf e.V. ist eine musikalische Ausbildungsstätte der Stadt Pfullendorf und wird vom städtischen Musikdirektor geleitet.
(1b) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Schülern und Schülerinnen oder deren gesetzlichen Vertretern und der Musikschule richtet sich nach dem Zivilrecht und ist nichtöffentlich-rechtlicher Natur.
(2) Die vom Verband Deutscher Musikschulen e.V. und die der Landesgruppe Baden-Württemberg erarbeiteten und veröffentlichten Empfehlungen dienen als Richtlinien für die schulische Arbeit der Musikschule Pfullendorf e.V.
§ 2 Vorstand
Vorsitzender des Vorstandes ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt Pfullendorf.
§ 3 Elternvertretung
Die Musikschule Pfullendorf e.V. bildet analog der Regelung für allgemeinbildende öffentliche Schulen eine Elternvertretung. Die Mitglieder und Stellvertreter werden durch die Elternschaft jeweils für 2 Jahre gewählt.
§ 4 Lehrerbeirat
Der Lehrerbeirat wird durch den Geschäftsführer der Musikschule mit Abstimmung des Lehrerkollegiums ernannt.
§ 5 Aufgabe und Aufbau der Schule
(1) Die Musikschule Pfullendorf ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische Früh- und Grundausbildung, Ausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, Begabtenauslese und -förderung, sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Besonderes Anliegen der Musikschule ist es, die Musikalität möglichst vieler Kinder vom frühesten Alter an zu wecken.
(2) Das Angebot umfaßt auch das Musizieren in Ensembles, z.B. Bläserklassen, Vororchester, Stadtjugend- und Stadtmusik, Spielkreise, Kammermusik- und Gitarrenensembles.
(3) Die Musikschule Pfullendorf e.V. ist in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) wie folgt gegliedert:
(4) Einen großen Raum nehmen Ergänzungsfächer, die Spielgruppen, Orchester, Kammermusik, Musiklehre, Rhythmik u. a. im Unterrichtsprogramm der Musikschule ein. Sie sollen dem täglichen Üben Sinn geben, zum tieferen Verständnis musikalischer Zusammenhänge und zum aktiven Musizieren führen. Aus gleichen Gründen werden Vorspiele, Matinées und Konzerte veranstaltet.
§ 6 Unterrichtsfächer
Hauptfächer: Blockflöte, Gitarre, E-Gitarre, Klavier, Keybord, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Trompete, Flügelhorn, Horn, Posaune, Tenorhorn, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Orgel
Ergänzungsfächer: Rhythmik für Mutter/Vater und Kind
Rhythmisch-musikalische Früherziehung
Rhythmisch-musikalische Grundausbildung
Musiklehre und Hörerziehung
Spiel- und Instrumentalkreise/Kammermusik / Bläserklassen / Orchester
§ 7 Anmeldung, Abmeldung, Ausschluss
(1) Die Anmeldung muss schriftlich bei der Schulleitung / Sekretariat der Musikschule erfolgen. Die Aufnahme ist in der Regel zum Semesterbeginn möglich.
Wintersemester : 1. Oktober - 31. März
Sommersemester: 1. April - 30. September
Voranmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(2) Abmeldungen vom Unterricht (Kündigung) sind 6 Wochen vor Semesterende möglich und bedürfen der Schriftform. In besonderen begründeten Fällen (z.B. Wegzug) kann eine schriftliche Abmeldung auch zu einem anderen Termin erfolgen.
(3) Bei mehrmaligem unentschuldigten Fehlen oder bei Nichtbezahlen der Unterrichtsgebühren kann von der Schulleitung ein Unterrichtsausschluss ausgesprochen werden.
§ 8 Unterricht, Unterrichtsversäumnis und -ausfall
(1) Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer erfolgt durch die Musikschulleitung.
(2) Die Dauer der wöchentlichen Unterrichtszeiten ist in der Gebührenordnung festgelegt.
(3) Die Schüler sollten regelmäßig am Unterricht und an den Veranstaltungen der Musikschule teilnehmen.
(4) Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die ausgefallene Stunde.
(5) Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat aus, so werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt. In begründeten Fällen (z.B. wegen Krankheit einer Lehrkraft) können bis zu zwei Unterrichtsstunden pro Schuljahr, d.h. pro Semester eine Unterrichtsstunde pro Schüler ausfallen, ohne dass diese vom Fachlehrer nachgeholt werden muss.
(6) Die Unterrichtsräume der Musikschule befinden sich in den Städtischen Räumlichkeiten.
§ 9 Ferien und Feiertage
Die für die öffentlichen Schulen in Pfullendorf festgesetzten Ferien und schulfreien Tage gelten auch für die Musikschule Pfullendorf. Die dadurch ausfallenden Unterrichtsstunden werden nicht nachgegeben.
§ 10 Instrumente
Grundsätzlich muss der Schüler/ die Schülerin bei Beginn des Unterrichts über ein Instrument verfügen. Die Lehrkraft ist bei der Anschaffung behilflich. Ohne sie sollte keine Anschaffung getätigt werden: Instrumente können jedoch auch im Rahmen der Bestände der Musikschule ausgeliehen werden. Es wird dafür eine Leihgebühr erhoben.
§ 11 Gebühren
(1) Die monatlichen Gebühren legt der Vorstand in der Gebührenordnung fest.
(2) Zur Zahlung sind die Teilnehmer(innen), bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
(3) Die in der Gebührenordnung angegebenen Monatsbeiträge werden ganzjährig, d.h. auch in den Ferien erhoben. Die Gebühren werden im Einzugsverfahren per Lastschrift eingezogen.
(4) Die Gebührenermäßigung für Geschwister beträgt für das 2. Kind 25 % und ab dem 3. Kind 50 %.
(5) Weitere Ermäßigungen aus sozialen Gründen sind möglich und bleiben dem Schülträger im Einzelfall vorbehalten.
§ 12 Versicherungsschutz
Eine Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen Veranstaltungen der Musikschule eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit einer Lehrkraft eines anderen Mitarbeitenden der Musikschule zurückzuführen.
§ 13 Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt mit Wirkung vom 01. September 2011 in Kraft.
Pfullendorf, den 01. September 2011
Stadtmusikforum
Pfullendorf e.V.
Hausanschrift: Pfleghofgraben 1
Postanschrift:
Kirchplatz 7
88630 Pfullendorf
Sprechzeiten Sekretariat
Mittwoch 8:30 -11:30 Uhr