Musikschule Pfullendorf passt Gebühren zum neuen Musikschuljahr an
Die Musikschule Pfullendorf wird zum Beginn des neuen Musikschuljahres am 1. Oktober 2026 ihre Gebühren anpassen.
Mit diesem Schritt reagiert die Einrichtung auf gestiegene Personal- und Betriebskosten und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen, auch künftig ein hochwertiges und für viele Menschen zugängliches Bildungsangebot anbieten zu können.
Die Musikschule versteht sich als wichtiger Ort der kulturellen Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe und des sozialen Miteinanders. Musikalische Bildung fördert Kreativität, stärkt die kulturelle Identität und bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen. Ziel bleibt es, den Zugang zu musikalischer Bildung möglichst barrierefrei und unabhängig von sozialen Voraussetzungen zu ermöglichen.
Trotz der Gebührenerhöhung werden die Beiträge für frühkindliche Bildungsangebote bewusst nicht angehoben. Damit möchte die Musikschule insbesondere jungen Familien weiterhin einen niedrigschwelligen Zugang zur musikalischen Förderung ermöglichen.
Hintergrund der Anpassungen sind vor allem deutlich gestiegene Personalkosten. Um qualifizierte künstlerisch-pädagogische Fachkräfte langfristig an die Musikschule zu binden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden Lehrkräfte teilweise in feste Arbeitsverhältnisse übernommen. Dadurch entstehen zusätzliche Aufwendungen für Sozial- und Pflegeversicherungsleistungen. Gleichzeitig sind auch die Kosten für den Gebäudeunterhalt gestiegen.
„Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Unterrichtsangebot bieten und unseren Lehrkräften langfristige Perspektiven ermöglichen“, erklärt Stadtmusikdirektor Fabian Göggel.
Ein wichtiger Faktor bleibt die Unterstützung durch die Stadt Pfullendorf, die den jährlichen Fehlbetrag der Musikschule ausgleicht. Dadurch können die steigenden Kosten nicht vollständig auf die Familien umgelegt werden.
Mit dem neuen Musikschuljahr wird außerdem eine organisatorische Änderung eingeführt: Künftig beginnt das Musikschuljahr jeweils am 1. Oktober. Die bisherige Semesterstruktur entfällt. Abmeldungen sind dann nur noch zum Ende des Musikschuljahres möglich und müssen spätestens bis zum 26. August eingereicht werden. Diese Regelung soll die Planungssicherheit für Lehrkräfte und Musikschule verbessern.
Die Musikschule informiert alle Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler ausführlich über die Änderungen. Weitere Details sind der neuen Schulordnung und Gebührenordnung zu entnehmen.
