Landtagswahl am 8. März 2026
Am 08.03.2026 findet die nächste Wahl zum Landtag in Baden-Württemberg statt. Die Stadt Pfullendorf gehört dem Wahlkreis 70 Sigmaringen an.
Weitere Informationen zum Wahlablauf im Wahlgebiet Pfullendorf finden sich unter den folgenden Punkten:
25.01.2026 Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen
26.01.-15.02.2026 Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei Umzug innerhalb Baden-Württembergs
26.01.-06.03.2026 Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahl (Fr. 06.03.2026 bis 15 Uhr)
15.02.2026 späteste Zustellung der Wahlbenachrichtigung
16.-20.02.2026 Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit gegen die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
07.03.2026 Ersatzausstellung von Wahlscheinen/Briefwahl, falls beantragte Unterlagen nicht zugegangen oder verloren sind, bis 12.00 Uhr
08.03.2026 Ausstellung von Wahlscheinen/Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung mit Nachweis bis 15.00 Uhr
Damit die Stimme abgegeben werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit, auch aus EU-Ländern, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitwählen)
- mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
- Wohnung mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg (Umzug innerhalb Baden-Württembergs -> siehe Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis)
- nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen
Die Ausübung des Stimmrechts ist außerdem an formelle Voraussetzungen geknüpft: Jede/Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig. Ein Stimmberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.
Wahlberechtigte, die nach dem 25.01.2026 aus Baden-Württemberg zuziehen
Grundsätzlich sind Sie immer in der Stadt/Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bei einem Wohnungswechsel zwischen dem 26.01.2026 und dem 15.02.2026 bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis der Stadt / Gemeinde bzw. bei einem Umzug innerhalb der Stadt/Gemeinde im ursprünglichen Wahlbezirk eingetragen, die bisher Ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung war.
Wollen Sie Ihr Wahlrecht in Pfullendorf ausüben, können Sie bis zum 15.02.2026 einen schriftlichen Antrag stellen. Informationen und den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro. Bitte beachten Sie unseren Schließtag am Do. 12.02.2026.
Nach dem 15.02.2026 ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses, wie beschrieben, nicht mehr möglich.
Wohnsitzlose
Stimmberechtigt sind auch Personen, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg gewöhnlich aufhalten. Diese Stimmberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Stimmberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg hat.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Vordrucke für diesen Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt den genannten Erklärungen, eidesstattlichen Versicherung und Nachweise – spätestens bis zum 15.02.2026 beim Bürgermeisteramt Pfullendorf eingehen. Bitte beachten Sie unseren Schließtag am Do. 12.02.2026.
Sie möchten Ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben? Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Elektronischer Briefwahlantrag
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Onlinewahlscheinantrag
Schriftlicher Briefwahlantrag
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag. Bitte füllen Sie diesen aus, unterschreiben ihn persönlich und senden ihn in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse:
Stadt Pfullendorf
Wahlamt
Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf
Wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht als Antrag nutzen, sondern selbst einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, muss der Antrag folgende Daten enthalten:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen
- eigenhändige Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht zulässig ist.
Frist:
Der Antrag auf Briefwahl muss in jedem Fall bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr im Wahlamt beim Amt für öffentliche Ordnung eingegangen sein.
Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten oder verloren?
Bitte wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt.
Auch hier gilt eine Ausschlussfrist: Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr.
Wenn Ihnen erst am Wahltag auffällt, dass die Unterlagen nicht angekommen sind, gibt es leider keine Möglichkeit mehr einen Ersatzwahlschein auszustellen.
