Pflegesätze

Die Pflegesätze werden nach entsprechenden Verhandlungen mit den Kostenträgern (Pflegekassen, KVJS usw.) und dem Stiftungsrat des Spitalfonds festgesetzt.

Die Pflegesätze setzen sich aus 4 Entgeltbestandteilen zusammen:

  • Die Pflegvergütung ist in 5 Pflegegrade unterteilt. Pflegebedürftige erhalten bei vollstationärer Pflege, von der Pflegekasse in den Pflegegraden 2 – 5 je Pflegegrad einen monatlichen Festbetrag. Bei Pflegegrad 1 kann ggf. die Abrechnung der pflegebedingten Leistungen über das persönliche Budget (monatlicher Entlastungsbetrag 125 €) erfolgen.
  • Bei Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 – 5 Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage bis zu einem Betrag von 1.612 € je Kalenderjahr.
  • Die Vergütung für Unterkunft und Verpflegung ist bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleich hoch.
  • Der Investitionskostenanteil ist ebenfalls für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch.

Sollten nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse die noch verbleibenden Kosten nicht durch das Einkommen bzw. Vermögen aufgebracht werden können, berät sie das zuständige Sozialamt. Auf Wunsch sind wir Ihnen hier bei der Vermittlung behilflich.

Kontakt

Spitalpflege Pfullendorf
Alte Postgasse 1
88630 Pfullendorf

Geschäftsführung
Martin Stadali
07552 252400
07552 931193
E-Mail

Pflegedienstleitung
Doreen Warschun
07552 252403
07552 252451
E-Mail

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